Finanzen

Finanzierung der Schule

Die Finanzierung der Freien aktiven Schule auf den Fildern stützt sich im Wesentlichen auf drei Säulen:

  • Staatliche Zuschüsse

  • Schulgeld und Einlagen

  • Elternarbeit


Staatliche Zuschüsse

Die staatlichen Zuschüsse werden Privatschulen in Baden-Württemberg erst nach einer Wartezeit von 3 Jahren und uns damit erstmals im Schuljahr 2007/2008 gewährt und decken dann ca. 60% unseres finanziellen Bedarfs ab. Die finanzielle Lücke, die in den ersten 3 Jahren entsteht, wird über Kredite abgedeckt.


Schulgeld

Die Freie aktive Schule auf den Fildern will und darf Kinder aus finanziell schwächeren Familien nicht vom Schulbesuch ausschließen. Deshalb wird die Höhe des Schulgeldes für jede Familie individuell in einem Finanzgespräch festgelegt. Zur Orientierung und zum Einstieg in das Gespräch dient die beiliegende Einkommenstabelle. Darin sind die Anzahl der Personen im Haushalt den Brutto-Jahreseinkommen gegenübergestellt. Als Einkommen zählen hier alle Einnahmen wie Gehälter, Mieteinnahmen usw., nicht jedoch das Kindergeld.


Vorauszahlung des Schulgeldes

Die Belastungen aus der finanzielle Lücke durch die fehlenden Zuschüsse in den ersten 3 Jahren wird auf mehrere Elterngenerationen verteilt. Dies wird durch besonderen Arten von Krediten gewährleistet, die die Schule bei den Eltern aufnimmt. Eine solche Art von Kredit ist die Vorauszahlung eines Teils des Schulgeldes.

Für 48 Monate soll ein Teil des monatlichen Schulgeldes in Höhe von 50 Euro, also insgesamt 2400 Euro, im Voraus gezahlt werden. Das monatlich zu zahlende Schulgeld verringert dadurch um 50 Euro. Die im Voraus zu zahlende Summe kann durch eine Leih- und Schenkgemeinschaft finanziert werden, an die dann monatlich 50 Euro zu zahlen sind.


Elterneinlage

Die Elterneinlage ist eine weitere Form von Kredit, die die Schule bei den Eltern aufnimmt. Sie beträgt 2000 Euro, wird zu Beginn der Schulzeit eingezahlt und steht der Schule in der Regel 4 Jahre lang zur Verfügung.


Leih- und Schenkgemeinschaft

Zu Leih- und Schenkgemeinschaften schließen sich Personen zusammen, die gemeinsam eine bestimmte Sache finanzieren oder unterstützen wollen. Sie sind eine besondere Form von Krediten und werden von der GLS Gemeinschaftsbank eG angeboten.

Die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft schließen jeweils Kreditverträge über kleinere Beträge bis 3000 Euro ab. Die GLS Bank vertraut dabei auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen, sowie auf die Solidarität der Gemeinschaft, deren Mitglieder ja alle dasselbe Ziel verfolgen. Es findet keinerlei Bonitätsprüfung statt. Beide Elternteile können einzeln Mitglied werden und jeweils einen Kleinkredit abschließen. Die gesamte Summe aller Kredite wird von der Bank direkt an die unterstützte Einrichtung überwiesen.

Um den Verwaltungsaufwand für die Bank gering zu halten, wählt die Gemeinschaft einen Bevollmächtigten, der die Kontaktperson gegenüber der Bank darstellt. Der Bevollmächtigte richtet ein Konto ein, auf welches die Mitglieder der Gemeinschaft ihre Beiträge einzahlen, und von welchem die Bank die Summe der Einzelraten abbucht. Die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft haften jeweils für alle anderen Gemeinschaftsmitglieder, jedoch höchstens in der Höhe des eigenen Anteils.

Die Laufzeit der Kredite beträgt 48 Monate (abgestimmt auf die Vorauszahlung des Schulgeldes), die Kreditsumme wird monatlich in 48 gleichen Teilbeträgen abbezahlt. Die anfallenden Zinsen sind relativ niedrig (zur Zeit ca. 3,5%) und stehen erst am Jahresende fest. Sie dienen nur der Deckung von Unkosten der Bank. Jeweils am Ende des Kalenderjahres werden die Zinsen abgerechnet. Für einen Kredit in Höhe von 2400 Euro betragen sie voraussichtlich im ersten Jahr ca. 17 Euro, im zweiten Jahr ca. 65 Euro, im dritten Jahr ca. 44 Euro, im vierten Jahr ca. 23 Euro und am Ende der Laufzeit ca. 2 Euro (alle Zahlen ohne Gewähr!).

Mit einer Leih- und Schenkgemeinschaft kann die Vorauszahlung des Schulgeldes oder auch die Elterneinlage finanziert werden. Natürlich können diese Beträge auch ohne die GLS Bank finanziert werden.


GLS Gemeinschaftsbank

Die GLS Gemeinschaftsbank ist eine Genossenschaftsbank, die Kraft Ihrer Satzung keinerlei Gewinne macht. Ihr Hauptziel ist die Finanzierung besonderer Projekte mit sozialen, gemeinnützigen, kulturellen oder ökologischen Hintergründen.

Um Kredite vergeben zu können ist die Bank laut Gesetz dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Kreditsummen in Form von Eigenkapital zur Verfügung zu haben. Daher macht es Sinn, Genossenschaftsanteile der Bank zu kaufen. Auch wenn man dafür keine Dividende erhält, hat man doch die Gewissheit, damit Projekte wie unsere Schule zu unterstützen.

Die Bank bietet auch Giro- und Sparkonten an. Viele Kunden verzichten hier freiwillig auf ihre Zinsen und halten so die Zinsen für die vergebenen Kredite niedrig. Die eingenommen Zinsen dienen nur der Deckung der Unkosten. Die Unkosten eines Jahres werden anteilig auf alle vergebenen Kredite umgelegt und am Jahresende den Kreditnehmern als Zinsen berechnet.

Weitere Infos: www.Gemeinschaftsbank.de

Geschwisterkinder

Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung auf das Schulgeld. Als Einstiegswert in das Finanzgespräch nehmen wir jeweils 60% des Beitrags des nächst älteren Geschwisterkindes an.

Elterneinlagen für Geschwisterkinder sind auf jeden Fall wünschenswert, aber in der Höhe verhandelbar.


Elternarbeit

Die Qualität der Schule ist stark von der Mitarbeit möglichst vieler engagierter Eltern abhängig. Die meisten Familien unterstützen den Verein und das Pädagogische Team durch die Mitarbeit in verschiedensten Arbeitsgruppen, durch ihre Mitarbeit in der Schule selbst und durch allerlei Aktivitäten.

Die Mitgliederversammlung hat beschlossen, Pflichtstunden für jede Familie einzuführen. Dies hatte mehrere Gründe: Der Wunsch zu wissen, wie viel ehrenamtliche Arbeit überhaupt geleistet wird, ebenso wie als Motivationshilfe.

Pro Familie wurden 60 Pflichtarbeitsstunden pro Jahr beschlossen (für Alleinerziehende 30 Stunden). Hierunter fallen alle Tätigkeiten für die Schule oder den Verein, bis auf die Teilnahme an (ebenfalls als Pflichttermine angesehenen) Elternabenden und Elterngesprächen.


Finanzgespräch

Zum Finanzgespräch kommen in der Regel die zwei hiefür gewählten Vertreter des Vereins zu Euch nach Hause. Wir legen gemeinsam die Höhe des Schulgeldes fest, füllen den Schulvertrag aus und unterzeichnen ihn.

Das Finanzgespräch findet statt, nachdem die Schulkonferenz darüber entschieden hat, welche Kinder aufgenommen werden können. Die Entscheidung darüber hängt also nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Familien ab.